Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Achtung ! Für diesen Studiengang sind keine Bewerbungen mehr möglich, da er im Jahr 2023 ausläuft
Zugangsvariante 1:
Für Bewerber mit Studienabschluss
- Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein erster Studienabschluss (Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc.) in einer der Bezugswissenschaften des Studiengangs, der mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen wurde. Bei einer Gesamtnote unter 2,5 muss eine Eignungsprüfung absolviert werden.
- Als Bezugswissenschaften des M.A. Religion und Psychotherapie gelten Theologie, Religionswissenschaft, Psychologie, Medizin, Sozialpädagogik und (Religions-)Pädagogik. Abschlüsse in Studiengängen, die nicht eindeutig einer Bezugswissenschaft zugeordnet sind, können in Ausnahmefällen anerkannt werden.
- Weiterbildung oder Vorkenntnisse in einem psychotherapeutischen Verfahren, Beratung oder Seelsorge.
- Berufspraxis von mindestens einem Jahr.
Zugangsvariante 2:
Für Bewerber mit Berufsausbildung, ohne ersten Studienabschluss
- Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes.
- Berufsausbildung und eine anschließende mehrjährige Berufspraxis in einer entsprechenden Tätigkeit. Berufsausbildung und Berufspraxis müssen einen fachlichen Bezug zum M.A. Religion und Psychotherapie aufweisen (z.B. im theologisch-religionspädagogischen, therapeutisch-pädagogischen oder im Gesundheitsbereich).
- Weiterbildung oder Vorkenntnisse in einem psychotherapeutischen Verfahren, Beratung oder Seelsorge.
- Bestehen einer Eignungsprüfung (nach § 16 des Hessischen Hochschulgesetzes), die Kenntnisse und Kompetenzen äquivalent zum B.A.-Abschluss in einer der Bezugswissenschaften nachweist. Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Prüfungsgespräch.
Bewerbungsverfahren
Sie sind interessiert? – Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Im M.A. Religion und Psychotherapie stehen pro Jahr 15 Studienplätze zur Verfügung. Das Studium beginnt üblicherweise im Wintersemester. Ein zwischenzeitlicher Einstieg ist jedoch nach Absprache auch möglich. Die Bewerbungen auf die Studienplätze werden nach Eingang bearbeitet. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 15. September.
Unser Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Phasen: Nach einer positiven formalen Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen schließt sich ein Auswahlgespräch mit dem Studienleiter an, in dem wir die Passung zwischen Ihren Studienwünschen und beruflichen Zielen und unserem Studiengang prüfen sowie studienorganisatorische Fragen klären.
Einzureichen sind mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigtes Studienabschlusszeugnis oder Zeugnis über Berufsausbildung
- Gegebenenfalls Nachweis über seelsorgerliche/therapeutische/beraterische Vorkenntnisse oder Weiterbildung
- Zeugnis oder Nachweis über berufspraktische Tätigkeit
Für weitere Informationen und Studienberatung steht Ihnen der Studienleiter Prof. Dr. Henning Freund gern zur Verfügung.